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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JORDAN Bau GmbH                                                             
IMMOBILIENVERWALTUNGEN - VERMIETUNGEN - VERPACHTUNGEN- BAUMANAGEMENT                                                                                  www.ferienhaus-waldshut.de                    
                                        
1. Abschluss des Vertrags
1.1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Immobilie und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden; spätestens jedoch mit dem Zahlungsbetrag des Mieters/Gastes. Der Zahlungsnachweis  gilt zusammen mit dem Buchungsangebot; bzw. Buchungsrechnung als Berechtigungsnachweis zur Nutzung der aufgeführten Immobilie während des aufgeführten Zeitraums; sofern der Anspruch darauf nicht verwirkt wird.
1.2. Der Vertragspartner wird in diesen AGB mit Mieter/Gast bezeichnet.
Vertragspartner ist grundsätzlich die in der Buchungsangebots/Rechnung aufgeführte Person/en oder Unternehmen. Der Vertragspartner haftet deshalb direkt in allen Belangen für die Personen, für die er die Immobilie bucht.
1.2. Der Vertrag endet mit dem von der JORDAN BAU GmbH in der Buchungsangebot/Rechnung aufgeführtem Datum, ohne dass es  einer gesonderten Kündigung der JORDAN BAU GmbH  bedarf. Bei Teilrechnungen ist der in der Buchungsanfrage des Mieters/Gastes  aufgeführte Mietzeitraum als Mietende anzusehen.
1.3. Für die rechtzeitige Rückgabe des Mietobjektes hat der Gast/Mieter zu sorgen.
1.4. Vor dem Einzug und nach dem Auszug findet durch die JORDAN BAU GmbH  eine Objektüberprüfung statt. Das Objekt wird in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand an den Gast/Mieter übergeben und soll im gleichen Zustand zurückübergegeben  werden. Bzw. bei nicht gebuchter Zwischenreinigung, muss diese vom Gast/Mieter einmal wöchentlich durchgeführt worden sein, da alle Preise so berechnet sind mit einmaliger wöchentlicher Zwischenreinigung. Küche, Küchengeräte,  Geschirr müssen komplett endgereinigt sein, da die Preise ohne diese Haushaltsführungskosten berechnet sind. Mängel und Beschädigungen, die vom Gast/Mieter während des Aufenthalts zu vertreten sind, müssen angegeben werden.
1.5. Nach der Übergabe werden von der JORDAN BAU GmbH  die Zählerstände abgelesen.(Die Anfangsbestände werden bei Einzug abgelesen.) Etwaige Nachzahlungen werden mit der Kaution verrechnet, ebenso wie offene Mietrechnungen und Kosten für  evtl. Beschädigungen oder Nachreinigungen. Der verbleibende Gutschriftsbetrag wird innerhalb maximal drei Wochen zurückerstattet. Der Gast/Mieter hat dafür zu sorgen, dass seine Bankverbindung rechtzeitig vorliegt. Gebühren bei der Rücküberweisung  (z.B.: ins Ausland) gehen zu Lasten des Gastes/Mieters.
2. An- und Abreise
2.1. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist  der Immobilienbezug nicht vor 15:00  Uhr des Anreisetages möglich.
2.2. Die Immobilienrückgabe hat bis 10:00 Uhr, bzw. maximal bis 12:00 am Tag des Buchungsendes zu erfolgen.
Eine Terminbestätigung zum Übergabetag hat von Seiten des Mieters/Gastes rechtzeitig vorher nochmals zu erfolgen.
Wird die Immobilie nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt; bzw. ordnungsgemäß übergeben, so ist die Jordan Bau GmbH berechtigt, die Immobilie zurückzufordern und zurückzunehmen gegen in Rechnungsstellung folgender Kosten:
Bei Mietungen unter 1 Woche, erfolgt eine Nachberechnung über die entsprechendeTagespreise je nach Anzahl der Verzögerungstage, bei Mietungen im Wochenmodus, 50 % des Wochenpreises, bei Mietungen im Monatsmodus, 50 % des Monatspreises, sofern eine  Weitervermietung möglich ist. Ist keine Weitervermietung möglich, weil die Übergabe nicht rechtzeitig erfolgt ist, so fallen die vollen Kosten abzgl. Verminderung von Verbrauchskosten an. Entstehen Kosten für die anderweitige Unterbringung  der nachbuchenden Gäste/ Mieter, weil die Immobilie nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, so sind dann die tatsächlichen Kosten zzgl. 100 € Verwaltungsgebühr zu tragen, sofern sie die oben genannten prozentualen Kosten übersteigen.
3. Leistungen, Preise
3.1.1. Alle Immoblilien werden ausschließlich zum Zwecke der Übernachtung, bzw. Nutzung als Ferienwohnung vermietet.
Die Möbel dürfen weder umgestellt noch zweckentfremdet benutzt werden. Die Immobilien dürfen nicht zum Zwecke der Lagerung von Materialien noch von Haushaltsauflösungen, noch von sonstigem persönlichem Hausstand, benutzt werden. Weder zum Zwecke der eigenen Hauptwohnsitz-Adresse , noch zum Zwecke einer Geschäftsadresse dürfen die Immobilieder Jordan Bau GmbH  benutzt werden. Sollte Post erwartet werden, so ist dies mitzuteilen. Die Adressierung lautet dann z.B.: Bei Jordan Bau GmbH, Frau Mustermann.......
3.1. Welche Leistungen/Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung der Immobilie im Internet unter www.ferienhaus-waldshut.de, und den Angaben in dem Buchungsangbot; bzw. Buchungsrechnung. Im Zweifel gelten vorrangig  die Beschreibungen im Intenet. Leistungen, die in der Rechnung   n i c h t   aufgeführt sind, gelten als nicht vereinbart, können jedoch nachgebucht werden. Die Internetseite wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Grundsätzlich  gilt die aktuelle Interneseite zum Zeitpunk der Rechnungsstellung der JORDAN BAU GmbH. Fotos werden im größeren Turnus ausgetauscht und können z.B. bei Erneuerungen von Möbeln oder zusätzlichen Möbeln differieren.  Grundsätzlich handelt  es sich um  Aufwertungen / Erneuerungen. Hier gilt dann die Möbelierung und Augenschein des Gastes/Mieters zum Buchungsantritt als vereinbart.
3.2. Preise: Sollten  konkreter Preisvereinbarung nicht gemacht worden sein, so gelten die im Preisteil der Internetseiten unter www.ferienhaus-waldshut.de veröffentlichten Preise als Vertragsinhalt. Anderweitig gelten die in der Rechnung aufgeführten  Preise.Bei Sonderpreisen / Reduktionen gelten ausnahmsweise vorrangig ausschließlich die in dem Buchungsangebot/Rechnung aufgeführten Leistungen und Konditionen.
3.3.  Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen MwSt., so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
4. Zahlung
4.1. Aufgrund von verbindlichen und unverbindlichen Buchungsanfragen per e-Mail, mündlich oder telefonisch erstellt die Jordan Bau GmbH ein befristetes Buchungsangebot. Der Kunde kann das Angebot  innert Frist annehmen, indem er den  aufgeführten Betrag in voller Höhe bezahlt, oder ablehnen. Erst mit Eingang des korrekten Betrages innerhalb der Frist  ist die Jordan Bau GmbH verpflichtet, die gewünschte Immobilie entsprechend freizuhalten. Ist der volle Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Frist bis 24:00 Uhr auf dem Konto der Jordan Bau GmbH eingegegangen, so gilt das Buchungsangebot als   n i c h t    angenommen und die Jordan Bau GmbH darf die Immobilie anderweitig vermieten.
4.2.Zur Fristwahrung der rechtzeitigen Zahlung gilt nicht das Datum des Überweisungsauftrages des Gastes/Mieters, sondern der Tag der Gutschrift auf dem Konto der JORDAN BAU GmbH. Bei Ratenzahlungen sind die vereinbarten Termine zu beachten.
4.3. Die Kaution gilt als Sicherheit für die ordnungsgemäße Rückgabe der Immobilie. Nachberechnungen für Verbrauchskosten, zusätzlich nachgebuchter Leistungen, offener Mietrechnungen (bei z.B. bei monatlichen Zahlungen) u.ä.  werden mit der Kaution verrechnet.
Die Kaution gilt    n i  c h t     zur Bezahlung einer Verlängerung. Der Verlängerung muss fristgerecht beantragt und innert Frist separat bezahlt werden. (Siehe auch unter Punkt 4.4.)
4.4. Soll der Buchungszeitraum verlängert werden, so ist dies der Jordan Bau GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Die Jordan Bau GmbH überprüft, ob eine Verlängerung möglich ist und erstellt dann ein neues Buchungsangebot. Die Jordan Bau GmbH  kann auch ohne Angaben von Gründen die Erstellung eines Verlängerungsangebots ablehnen.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung nur möglich, wenn die Jordan Bau GmbH dem Verlängerungswunsch zugestimmt hat, über den Verlängerungszeitraum ein neues Angebot erstellt hat und der Kunde ordnungsgemäß bezahlt hat. Erst mit Zahlungseingang  ist die Buchung/Verlängerung rechtsgültig. (Wert/Gutschrift bei JORDAN BAU GmbH ) Ohne Verlängerungsangebot und / oder Zahlungseingang ist keine Verlängerung möglich.
4.5. Im Mietpreis sind nur die Miete für die angegebene Immobilie enthalten; ebenfalls ist die Miete für die angegebene Möbelierung und Ausstattung enthalten. Grundsteuer und Gebäudeversicherung sind im Preis enthalten.
Sonstige Leistungen wir Reinigungsservice, Wäsche, etc. sind nicht enthalten und müssen / können separat dazugebucht werden.
Müll, Strom, Wasser, Heizung werden nach Verbrauch abgerechnet wie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
G E Z -Gebühr ist nicht enthalten. Detaillangaben liegen per Gästebuch und/oder Aushang vor oder können vorab per e-mail (verwaltung@jordan-bau.de) angefordert werden.
4.4. Bei Zahlungsverzug während des Aufenthalt ist die JORDAN BAU GmbH zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag berechtigt, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Darüber hinaus  ist die JORDAN BAU GmbH zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.
4.5.  Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Standort der JORDAN BAU GmbH .
4.4.  Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist nicht möglich.
5. Stornobedingungen
5.1.  Buchungen von  1 Tag bis 1 Woche:
Bei einer Stornierung mindestens 14 Tage vor Anreise: kostenlos
Bei einer Stornierung mindestens 7 Tage vor Anreise: 75 € Bearbeitungsgebühr
Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Anreise : 100 % des Gesamtrechnungsbetrages abzgl. evtl. Verbrauchskosteneinsparung.
5.2. Buchungen von 8 Tage bis 2 Wochen:
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : 100 € Bearbeitungsgebühr
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises abzgl. evtl. Verbrauchskosteneinsparung.
5.3. Buchungen von 15 Tage bis 3 Wochen:
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : 125 € Bearbeitungsgebühr
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises abzgl. evtl. Verbrauchskosteneinsparung.
5.3.  Buchungen von 1 Monat:
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : 150 € Bearbeitungsgebühr (bei 2 Monaten 175 €, bei 3 Monaten: 200 € usw.)
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises abzgl. evtl. Verbrauchskosteneinsparung.
5.4.   Der Gesamtbetrag ist zu verstehen als bestätigter Preis für den gesamten Zeitraum, den die JORDAN BAU GmbH im Buchungsangebot, bzw. Buchungsrechnung aufgeführt hat; jedoch ohne Kautionbetrag, sofern enthalten.
5.5. Die Kündigungsfrist für vorzeitige Abreise beträgt 14 Tage und muss deshalb innerhalb dieser Frist mitgeteilt werden, weil der vorzeitige Übergabetermin mit der JORDAN BAU GmbH abgestimmt werden muss und berührt nicht  die Kosten für die Stornobedingungen.
5.6. Bei Nichtanreise haftet der Besteller / Kunde.
6. Haftung
6.1. Der Mieter/ Gast haftet für alle Schäden, die der JORDAN BAUGmbHdurch ihn selbst, seine *Gäste oder *andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere auch für folgende Bereiche:
Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-Richtlinien, haftet der Mieter, seine Gäste oder andere Personen in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms bei der Feuerwehr entstehen.
- Bei Verlust des Immobilienschlüsselsatzes wird eine Gebührt von 100,€ erhoben. Sollte der Mieter außerhalb der Bürozeiten einen Aufsperrservice benötigen, werden hierfür mindestens 50,- € berechnet;bzw den ausgewiesenen  Betrag des Aussperrservices zzgl. 25 € Bearbeitungsgebühr.
6.2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter/Gast überlassenen Räume berechtigt die JORDAN BAU GmbH  zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Immobilienpreises  bleibt in Höhe der Buchung/ Rechnung bestehen.
6.3.     Die Benutzung der Räumlichkeiten / gebuchten Immobilie ist ausschließlich von den in der Buchungsangebotsrechnung aufgeführten Personen erlaubt. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, dass seine Personalien korrekt und komplett  hinterlegt sind; bei mehreren Personen gilt dies ebenfalls.Gäste und Besucher sind nicht erlaubt, sofern Sie nicht bei de JORDAN BAU GmbH als solche gemeldet sind. Der Zeitraum muss ebenfalls mitgeteilt werden. Dies muß schriftlich erfolgen.Wird  dies nicht eingehalten, so gilt die gleiche Regelung wie unter 6.2..
6.4. Wird die JORDAN BAU GmbH  durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die JORDAN BAU GmbH  dem Auftraggeber verpflichtet, sich  um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Mitunter kann es zu Umbuchungen der angebotenen Immobilie augrund kurzfristiger Änderungen kommen. In diesem Fall behält sich die JORDAN BAU GmbH  vor, eine andere Immobilie anzubieten, die der gewünschten am ähnlichsten ist,  oder sie überweist die Rechnungssumme in voller Höhe zurück und storniert somit die Reservierung. (Bis spätestens 14 Tage vor Buchungsbeginn möglich).
Wird die JORDAN BAU GmbH  durch die nicht rechtzeitige ordnungsgemäße Rückgabe der Immobilie durch den Vormieter in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann daraus nicht zugleich Schadensersatz oder ein Rücktritt vom Vertrag  abgeleitet werden, vielmehr ist die JORDAN BAU GmbH  berechtigt, bis zur Übergabe der gebuchten Immobilie eine andere Unterkunft anzubieten. Dies kann auch ein Hotel sein.
6.5.  Soweit die JORDAN BAU GmbH  für den Gast/Mieter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes/Mieters; der Gast/Mieter haftet für die pflegliche Behandlung  und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die  JORDAN BAU GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
6.6.  Die JORDAN BAU GmbH  haftet für
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
7. Pflichten
Der Gast/ Mieter hat sich an die Sorgfaltspflicht zu halten.
Alle Einrichtungen und Ausstattungen, sowie Möbelierungen sind sorgsam zu behandeln.
Möbel und Einrichtungen dürfen nicht ohne Zustimmung umgestellt werden. Möbel und Ausstattungen dürfen nicht entfernt werden.
7.1. Reinigung
Mindestens einmal pro Woche muss in der Immobilie eine Zwischenreinigung (15,oo €) stattfinden.Hat der Gast/Mieter diese Leistung selbst übernommen, so muß er dafür Sorge tragen, dass dies entsprechend ausgeführt wird. (Nähreres  im Internet und auf den Aushängen. Die Küche, Küchengeräte und Geschirr sind vom Gast tadellos sauber zu halten, sofern kein Küchenservice mitgebucht.
Matratzenschoner und Grundspannlaken dürfen   n i c h t    von den Matratzen entfernt werden.
Ein zusätzliches Spannlaken muss aus hygienischen Gründen angebracht werden, sofern nicht gebucht. Die Betten dürfen nicht ohne Bettwäsche benutzt werden.
7.2. Putzmittel und Putzgeräte sind im Preis nicht inbegriffen. Putzgeräte können vom Gast/Mieter -sofern er keinen Reinigungsservice mitgebucht hat- jeoch gratis benutzt werden. Evtl vorhandene Putzmittel des Vermieters müssen wieder  ergänzt werden, sofern benutzt.
7.1. Lüftung der Immobilien
Der Gast / Mieter muss täglich für ausreichend Lüftung sorgen;
Hier handelt es sich um ordnungsgemäße Stoßlüftung von 10-15 Minuten, die nur mit Durchzug; d.h. von Öffnen von mindestens zwei gegenüberliegenden Fenstern möglich ist; sofern er keine tägliche Reinigung gebucht hat, der dies dann  erledigt.
8. Gewährleistung
8.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast/Mieter Nachbesserung verlangen.
8.2. Der Gast/Mieter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen ( Minderung ), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast/Mieter ist verpflichtet,  bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Gast/Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich  der JORDAN BAU GmbH  mitzuteilen.
Kommt der Gast/Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8.3. Es bleibt der JORDAN BAU GmbH  ausdrücklich vorbehalten, zur Erhaltung des im Internet beschriebenen Standard,  Einrichtungsgegenstände zu ergänzen, auszutauschen, zu erneuern oder zu entfernen, ohne dass daraus ein Rechtsanspruch  entsteht.  Da die Immobilien komplett ausgestattet sind, und in der Beschreibung nur die wesentlichen Ausstattungen genannt sind und eine große Anzahl von Ausstattungsgegenständen    n i c h t    genannt sind, jedoch z.T. großzügig vorhanden  und im Preis inbegriffen, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mieter/Gast,    k e i n e n    Rechtsanspruch wie Reduktion o.ä. daraus herleiten kann, sollte ein erwähnter Gegenstand zwischenzeitlich fehlen, bzw. durch einen anderen  ersetzt worden sein. Dem Gast/Mieter bleibt es vorbehalten, diesen genannten Gegenstand zu wünschen. Die JORDAN BAU GmbH wird den genannten Gegenstand dann nachreichen, sofern kein anderer Ausgleich vorhanden.
9. Besondere Hinweise
9.1. Tiere dürfen vom Gast/Mieter nicht mitgebracht werden.
9.2.  In der Immobilie  ist nur Waschen von Kleinwäsche gestattet.
Die Trocknung darf nicht in den Wohnräumen erfolgen.
Nur auf Balkonen / Terrassen auf den ggf. bereitgestellten Wäscheständern ist die Trocknung von Kleinwäsche erlaubt.
Ausnahmsweise kann Kleinwäsche     i n     der Immobilie erfolgen, jedoch nur neben den beheizten Heizkörpern und maximal einmal wöchentlich. (Ansonsten Wäschetrockenraum benutzen)
Auf entsprechende zusätzliche Stoßlüftung muss dann geachtet werden wegen der zusätzlichen Feuchtigkeit, anderweitig haftet der Gast/Mieter für entstandene Schäden.
9.3. Der Gast / Mieter ist zur Gewährleistung der zuverlässigen Postzustellung gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt seine genaue Anschrift anzugeben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
9.4. Die JORDAN BAU GmbH  ist berechtigt, vom Gast/Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter/Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch die JORDAN BAU GmbH  zu entsprechen.
9.5.  Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast/Mieter berechtigt die JORDAN BAU GmbH   zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum ihrer Buchung. Darüber hinausgehende  nachweislich entstandene Schäden sind der JORDAN BAU GmbH  zu ersetzen.
9.6. Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Gastes/Mieters ( Nachweis durch ärztliches Attest )
9.7..  Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
9.8..  Für Fundsachen ( liegen gebliebene Sachen ) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Die JORDAN BAU GmbH  verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.
9.9..  Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.
9.10. Bei Verlust/Beschädigung des Schlüsselsatzes werden 100 €, berechnet. Müssen  a l l e  Schlösser ausgetauscht werden,
wird der tatsächliche Aufwand nach Belegen berechnet.
9.11.  Der Gast/Mieter erwirbt trotz Bestellung keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter und bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten/ Immobilien. Sollten vereinbarte Zimmer/Räumlichkeiten/Immobilien nicht verfügbar sein, ist die JORDAN BAU  GmbH  verpflichtet, sich um gleichwertigen/ähnlichem Ersatz zu bemühen.
9.12. Die JORDAN BAU GmbH; bzw. dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die gebuchte Immobilie zum Zwecke der Reinigung (Reinigungsservice), technischer Überwachung (z.B. Heizung, Sanitärinstallationen; Zwischenablesungen von Zählerständen  für Energielieferanten, u.ä.) , Lieferung von zusätzlichen Leistungen (z.B.: zusätzliche Handtücher, Bettwäsche, Geschirr o.ä.) während den üblichen Büro/Verwaltungszeiten der JORDAN BAU GmbH zu  betreten.
10. Allgemeines
10.1.  Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort der JORDAN BAU GmbH  vereinbart.
10.2.  Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden, individuelle Vereinbarungen  werden erst wirksam,  wenn diese von der JORDAN BAU GmbH schriftlich bestätigt worden sind.


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